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Grundrisse für private Vermieter
Wer eine einzelne Wohnung vermietet, braucht keine Bauzeichnung. Was gebraucht wird, ist ein verständlicher Plan für die Anzeige und eine Flächenangabe, die im Mietvertrag steht und dort auch stehen bleiben kann.
Beides ist mit überschaubarem Aufwand machbar. Der Fehler, den private Vermieter am häufigsten machen, ist die ungeprüfte Übernahme einer Flächenangabe aus einer alten Unterlage – sie stimmt erstaunlich oft nicht, und die Abweichung geht regelmäßig zu Ihren Lasten.
Wohnfläche im Mietvertrag
Die Wohnfläche im Mietvertrag ist keine Formalie. Weicht die tatsächliche Fläche erheblich nach unten ab, kann das eine Minderung begründen. Übernehmen Sie deshalb keine Zahl, die Sie nicht nachvollziehen können.
Rechnen Sie stattdessen selbst: Räume aufnehmen, Zubehörräume herausnehmen, Balkon in der Regel zu einem Viertel ansetzen, Dachschrägen nach Höhe staffeln. Der Editor führt diese Faktoren raumweise und zeigt die Herleitung.
- Keller, Waschküche und Garage zählen nicht mit
- Balkon in der Regel zu 25 Prozent
- Dachschrägen nach lichter Höhe staffeln
- Herleitung aufbewahren, nicht nur die Endsumme
Die Anzeige mit Plan
Eine Anzeige mit Grundriss erzeugt weniger, aber passendere Anfragen. Das ist bei privater Vermietung besonders wertvoll, weil Sie die Besichtigungen selbst durchführen und jede unnötige Besichtigung Ihre Zeit kostet.
Halten Sie den Plan schlicht: Raumnamen, Flächen, Türen und Fenster. Eine dezente Möblierung hilft beim Größenvergleich; Bemaßungsketten und technische Details helfen niemandem und wirken abschreckend.
Übergabe und Bestandsdokumentation
Ein Grundriss ist auch bei der Übergabe nützlich: Sie können Zählerstände, Schlüssel und Räume eindeutig zuordnen, statt sie beschreibend zu benennen. Ein PDF im Anhang des Protokolls kostet nichts und beugt Missverständnissen vor.
Sichern Sie den Plan zusätzlich als eigene Datei. Wenn Sie in einigen Jahren renovieren, verkaufen oder neu vermieten, haben Sie die Grundlage bereits – und müssen nicht wieder von einer alten Kopie ausgehen.
Häufige Fragen
Muss die Wohnfläche im Mietvertrag exakt stimmen?
Sie sollte belastbar sein. Erhebliche Abweichungen nach unten können eine Mietminderung begründen. Übernehmen Sie deshalb keine Zahl aus einer alten Unterlage, die Sie nicht nachvollziehen können.
Zählt der Keller zur vermieteten Wohnfläche?
Nein. Kellerräume sind Zubehörräume und bleiben außerhalb der Wohnfläche. Sie können den Kellerraum im Vertrag gesondert als mitvermietet aufführen.
Brauche ich für eine Anzeige wirklich einen Grundriss?
Pflicht ist er nicht, aber er reduziert unpassende Anfragen deutlich. Gerade bei privater Vermietung sparen Sie damit vor allem eigene Zeit.