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Objekttypen

Grundriss erstellen für eine Doppelhaushälfte

Die Doppelhaushälfte liegt zwischen Reihenhaus und freistehendem Haus – und genau das muss der Grundriss zeigen. Sie hat drei freie Seiten, eine gemeinsame Trennwand und in der Regel ein eigenes Grundstück mit eigenem Zugang.

Weil die beiden Hälften oft gespiegelt gebaut sind, kursieren Grundrisse, die zur falschen Seite gehören. Ein gespiegelter Plan sieht auf den ersten Blick richtig aus und führt bei der Besichtigung zuverlässig zu Verwirrung. Prüfen Sie deshalb immer die Lage des Eingangs gegen die Realität.

Was die Doppelhaushälfte vom Reihenhaus unterscheidet

Der praktische Unterschied ist die dritte Fensterfront. Ein Reihenmittelhaus wird nur von vorn und hinten belichtet, eine Doppelhaushälfte zusätzlich von der Seite. Das verändert die Raumaufteilung grundlegend: Bäder und Treppenhäuser können an die Außenwand rücken, statt innen zu liegen.

Zeichnen Sie deshalb alle Fenster der freien Seite ein, auch kleine. Der Grundriss macht damit sichtbar, warum das Objekt anders bewertet wird als eine Reihenhauszeile in derselben Straße.

Die Trennwand richtig darstellen

Die gemeinsame Wand ist eine Haustrennwand: doppelschalig, deutlich dicker als jede Innenwand und in aller Regel nicht veränderbar. Stellen Sie sie mit realistischer Stärke dar und markieren Sie die Seite, an der die Nachbarhälfte anschließt.

Diese Darstellung beantwortet zwei Fragen, die bei jeder Besichtigung kommen: Wie ist der Schallschutz, und lässt sich die Wand für einen Durchbruch nutzen? Ein Plan, der die Trennwand wie eine normale Innenwand zeigt, weckt hier falsche Hoffnungen.

  • Trennwand mit realistischer Stärke und Kennzeichnung
  • Eingangsseite eindeutig darstellen – nicht spiegeln
  • Alle Fenster der freien Seite einzeichnen
  • Terrasse, Carport und Gartenanteil der eigenen Hälfte zuordnen

Flächen und Außenanlagen

Die Wohnfläche folgt denselben Regeln wie beim Einfamilienhaus: Keller und Garage bleiben außen vor, ausgebaute Dachgeschosse werden nach lichter Höhe gestaffelt, Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel.

Bei der Doppelhaushälfte kommt eine typische Streitfrage dazu: der Gartenanteil. Er ist keine Wohnfläche, gehört aber ins Exposé. Halten Sie ihn im Text getrennt und zeigen Sie im Plan nur die gebäudenahen Flächen, damit die Zahlen nicht durcheinandergeraten.

Häufige Fragen

Ist der Grundriss der Nachbarhälfte einfach die Spiegelung?

Oft, aber nicht immer. Bauträger spiegeln zwar das Grundgerüst, Ausbauten, Anbauten und spätere Umbauten unterscheiden sich jedoch häufig. Verwenden Sie nie einen gespiegelten Nachbarplan als Ersatz für ein eigenes Aufmaß.

Wie stelle ich die gemeinsame Wand dar?

Als Haustrennwand mit ihrer tatsächlichen Stärke, klar dicker als Innenwände, und mit einem Hinweis auf die Nachbarseite. Das erklärt den Schallschutz und die Differenz zwischen Außenmaß und Wohnfläche.

Gehört der Gartenanteil in die Flächenangabe?

Nicht in die Wohnfläche. Grundstücks- und Gartenflächen werden getrennt ausgewiesen. Im Grundriss stellen Sie sinnvollerweise nur Terrasse und direkt anschließende Flächen dar, den Rest beschreibt der Text.