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Grundrisse für Sachverständige

In einem Gutachten ist nicht die Zahl das Ergebnis, sondern ihre Herleitung. Eine Wohnfläche von 84,3 Quadratmetern ist wertlos, wenn nicht erkennbar ist, welche Räume mit welchem Faktor eingegangen sind und auf welchem Aufmaß das beruht.

Ein Grundriss-Werkzeug kann diese Herleitung sauber führen und dokumentieren. Was es nicht kann, ist das Aufmaß selbst zu verantworten – diese Trennung sollte in jeder Verwendung klar bleiben.

Höhenzonen sauber erfassen

Bei Dachgeschossen und Räumen mit Schrägen entscheidet die Zonenbildung über das Ergebnis. Erfassen Sie die Zwei-Meter-Linie und die Ein-Meter-Linie im Raum und rechnen Sie die Zonen einzeln, statt aus der Dachneigung zu schließen.

Halten Sie fest, wo gemessen wurde und mit welchem Verfahren. Wenn die Angabe später bestritten wird, ist die Frage nie, ob die Formel stimmt, sondern ob die Eingangsgrößen belegt sind.

  • Höhenlinien im Raum messen, nicht rechnerisch ableiten
  • Je Raum Grundfläche, Faktor und Ergebnis getrennt ausweisen
  • Zubehörräume als solche kennzeichnen
  • Messpunkte und Messverfahren dokumentieren

Herleitung statt Endzahl

Der Editor rechnet die Faktoren der Wohnflächenverordnung raumweise und stellt Grundfläche, angewandten Faktor und angerechnete Fläche getrennt dar. Diese Aufstellung lässt sich als PDF beifügen, sodass die Rechnung Teil der Unterlage wird.

Wo Sie vom Regelfall abweichen – etwa bei einem Balkon, den Sie höher als mit einem Viertel ansetzen –, dokumentieren Sie die Begründung im Text. Die Vorschrift lässt Spielraum; unbegründeter Spielraum ist angreifbar.

Zeitstand sichern

Ein Gutachten beschreibt einen Zustand zu einem Zeitpunkt. Sichern Sie den Plan in dem Stand, auf dem Ihre Berechnung beruht, als eigene Datei – der JSON-Export enthält die vollständige Geometrie einschließlich der berechneten Flächen.

Das ist wenig Aufwand und schließt eine typische Lücke: Wenn Jahre später über eine Flächenangabe gestritten wird, können Sie belegen, welche Geometrie der Berechnung zugrunde lag.

Häufige Fragen

Ersetzt das Werkzeug ein Aufmaß vor Ort?

Nein. Es dokumentiert und rechnet, aber es misst nicht. Die Verantwortung für die Eingangsmaße bleibt beim Aufmaß und damit bei der aufnehmenden Person.

Wie dokumentiere ich die Wohnflächenberechnung?

Als Aufstellung je Raum mit Grundfläche, angewandtem Faktor und angerechneter Fläche. Diese Herleitung ist im Streitfall das Entscheidende, nicht die Endsumme.

Rechnet das Werkzeug nach DIN 277?

Nein, die Berechnung folgt der Wohnflächenverordnung. DIN 277 arbeitet mit einer anderen Systematik und kommt zu anderen Werten; beide Ergebnisse dürfen nicht vermischt werden.